Alle Informationen im virtuellen Aushang und zur Online-Nennung.
Wichtiger Hinweis zum Nenngeldeingang
Wir weisen darauf hin, dass die Nennungen zum ermäßigten Nenngeld auch bis zum 01.10.2024 bezahlt sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein ist das normale Nenngeld in Höhe von 90,- € fällig.